Ab dem 1. Januar 2018 beginnen Saudi Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate mit der Einführung der Mehrwertsteuer. Die Besteuerung des Umsatzes erfolgt auf zahlreiche Produkte und Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer beträgt fünf Prozentpunkte.
Bereits vor zwei Jahren hatten sich die Finanzminister des Golfkooperationsrates (GCC) darauf geeinigt, ab 1. Januar 2018 in ihren Ländern die Mehrwersteuer einzuführen. Zum GCC zählen neben Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auch Kuwait, Bahrain, Katar und der Oman.
Bislang wurde die Mehrwertsteuererhebung zum 1. Januar 2018 allerdings nur in Saudi Arabien und den VAE eingeführt. Die übrigen GCC-Staaten wollen aber demnächst folgen.
Der volkswirtschaftliche Hintergrund für die Einführung der Umsatzsteuer ist offensichtlich: Die Einnahmen aus den Ölgeschäften sprudeln nicht mehr wie gewohnt. Daher sind die Golfstaaten auf neue Geldquellen angewiesen und erheben künftig Umsatzsteuer, die sogenannte Value Added Tax (VAT).
Was sollten Unternehmen mit Umsätzen in den Golfstaaten jetzt beachten?
Firmen, die Umsätze in den GCC-Staaten machen, sollten sich ab sofort zu dem Thema steuerlich beraten lassen. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in die GCC-Staaten einführen oder dort einkaufen.
Ob Ihr Unternehmen von der Value Added Tax betroffen ist, also Umsatzsteuer in den GCC-Staaten abführen muss, hängt von verschiedenen Kriterien ab. So unterliegen nämlich nur bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Umsatzbesteuerung. Beispielsweise sind bestimmte Grundnahrungsmittel und die öffentliche Bildung sowie die Gesundheitsversorgung momentan von der Steuerpflicht ausgenommen.
Steuerpflichtige Unternehmen müssen sich außerdem bei den zuständigen Finanzbehörden registrieren lassen und haben entsprechende Erklärungen abzugeben. Das gilt auch für die Rückerstattung der Value Added Tax. Von der Registrierungspflicht sollen umsatzschwächere Firmen ausgenommen sein.
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